Ein CFO, der eine grössere operative Liquidität auf ein neues Konto überweist, stellt sich meist dieselbe Frage – oft im Stillen: Wenn dieser Anbieter keine Bank ist, wo landet mein Geld dann eigentlich? Die Frage ist berechtigt. Die Antwort ist strukturierter, als viele erwarten – und das Verständnis dieser Struktur ist entscheidend.
Wenn Sie Gelder bei einem lizenzierten E-Money Institution (EMI) halten, liegen diese nicht auf der Bilanz des EMI neben dessen Betriebskapital. Das ist der zentrale Unterschied zu einem unregulierten Zahlungsdienstleister. Unter dem regulatorischen Rahmenwerk für E-Geld-Institute müssen Kundengelder getrennt verwahrt werden – in segregierten Konten bei autorisierten Kreditinstituten. Dieses Verfahren nennt man Safeguarding.
Das Safeguarding-Modell: Wie es funktioniert

Wenn ein Unternehmen Gelder bei einem EMI hält, werden diese nicht Teil des operativen Vermögens des EMI. Stattdessen müssen sie gemäss den Vorgaben der E-Geld-Richtlinie in segregierten Konten bei lizenzierten Kreditinstituten verwahrt werden. Diese Konten sind ausschliesslich für Kundengelder bestimmt und dürfen nicht mit den eigenen Mitteln des EMI vermischt werden.
Tantum AG operiert unter einer Lizenz der FMA Liechtenstein (Finanzmarktaufsicht) als E-Geld-Institut. Die FMA ist die liechtensteinische Finanzaufsicht und operiert im Rahmen des EWR-Regulierungssystems. Das bedeutet: Die Safeguarding-Pflichten von Tantum sind keine interne Richtlinie, sondern eine Lizenzvoraussetzung, die laufend aufsichtsrechtlich überwacht wird.
Das Safeguarding-Modell ist keine freiwillige Best Practice. Es ist eine verbindliche Anforderung, die in der gesamten EU und im EWR für E-Geld-Institute gilt. Die segregierten Konten werden regelmässig abgestimmt, und die Trennungspflicht wird im Rahmen von Audits und regulatorischen Prüfungen kontrolliert.
Für CFOs, die operative Konten, Fremdwährungsabwicklungen oder Massenauszahlungen über mehrere Rechtseinheiten hinweg verwalten, ist diese Struktur zentral. Sie gehen nicht dasselbe Kreditrisiko ein wie bei einem unregulierten Zahlungsabwickler oder einem Fintech in weniger beaufsichtigten Jurisdiktionen.
Der Unterschied zu einer Bankeinlage

Bei einer lizenzierten Bank liegt Ihre Einlage auf der Bilanz der Bank und ist durch das jeweilige Einlagensicherungssystem geschützt. Die Bank kann gegen diese Einlagen Kredite vergeben – das ist Teil ihres Geschäftsmodells.
Bei einem regulierten EMI mit Safeguarding-Pflicht werden Ihre Gelder in separaten Konten bei Partner-Kreditinstituten verwahrt und können nicht für eigene Geschäftsaktivitäten oder Kreditvergaben des EMI genutzt werden. Sie werden nicht mit den Eigenmitteln des EMI vermischt.
Sollte ein EMI in ein Insolvenzverfahren geraten, liegen die gesicherten Kundengelder ausserhalb der allgemeinen Insolvenzmasse. Die Struktur wurde gezielt so konzipiert, um Kunden in genau diesem Szenario zu schützen. Das ist kein Workaround oder Marketing-Konstrukt – es ist eine bewusst gestaltete regulatorische Architektur für E-Geld-Institute in der gesamten EU und im EWR.
Ein weiterer Unterschied: Einlagensicherungssysteme (wie sie für Banken gelten) decken in der Regel Beträge bis zu einem bestimmten Höchstbetrag ab – etwa 100.000 Euro pro Einleger. Safeguarding hingegen gilt für den gesamten Betrag, der beim EMI gehalten wird, unabhängig von der Höhe.
Das bedeutet nicht, dass EMIs 'besser' oder 'sicherer' sind als Banken – sie sind anders strukturiert. Für Unternehmen, die hohe operative Liquidität halten oder regelmässig grössere Beträge bewegen, kann diese Struktur jedoch klare Vorteile bieten.
Was das für Ihre operative Liquidität bedeutet

Ihre Gelder werden in Konten gehalten, die ausdrücklich für Kundengelder bestimmt sind – bei regulierten Banken, die als Partner-Kreditinstitute fungieren. Diese Konten werden gemäss den Anforderungen des EMI-Lizenzrahmens regelmässig abgestimmt und unterliegen der laufenden Aufsicht durch die zuständige Behörde.
Für einen CFO, der operative Konten verwaltet, Fremdwährungsabrechnungen durchführt oder Massenauszahlungen über mehrere Rechtseinheiten hinweg abwickelt, ist das von praktischer Bedeutung. Sie tragen nicht das Kreditrisiko des EMI selbst – zumindest nicht in der Form, wie es bei einem unregulierten Zahlungsdienstleister oder einem Fintech in weniger beaufsichtigten Jurisdiktionen der Fall wäre.
Wenn Ihr Unternehmen beispielsweise regelmässig mehrwährige Zahlungen in EUR, USD, GBP oder CHF empfängt und auszahlt, dann halten Sie wahrscheinlich zu jedem Zeitpunkt erhebliche Beträge auf Ihren Konten. In diesem Fall ist die Frage, wo und wie diese Gelder verwahrt werden, keine akademische Übung – sie betrifft Ihre operative Sicherheit und Ihr Risikomanagement.
Mit einem regulierten EMI wie Tantum erhalten Sie dedizierte IBANs in mehreren Währungen, die auf den Namen Ihres Unternehmens ausgestellt sind. Die Gelder, die auf diesen Konten liegen, werden gemäss den beschriebenen Safeguarding-Regeln verwahrt. Das ist nicht nur eine vertragliche Zusicherung – es ist eine aufsichtsrechtliche Verpflichtung, die im Rahmen der FMA-Lizenz überwacht wird.
Für Unternehmen in Branchen, die von traditionellen Banken häufig abgelehnt oder nur unter hohen Hürden bedient werden – wie Web3, Krypto-VASPs, Affiliate-Netzwerke, Gaming-Betreiber oder grenzüberschreitende B2B-Plattformen – bietet diese Struktur eine klare, transparente Alternative.
Welche regulatorischen Anforderungen gelten

Die regulatorischen Anforderungen an E-Geld-Institute sind in der EU und im EWR einheitlich definiert. Die zweite E-Geld-Richtlinie (2009/110/EG) legt fest, dass EMIs Kundengelder entweder durch Safeguarding (Segregation bei lizenzierten Kreditinstituten) oder durch eine Versicherung bzw. vergleichbare Garantie schützen müssen. In der Praxis wird überwiegend das Safeguarding-Modell verwendet.
Die European Banking Authority (EBA) hat ergänzende Leitlinien veröffentlicht, die präzisieren, wie Safeguarding in der Praxis umgesetzt werden muss: getrennte Konten, regelmässige Abstimmung, klare Bezeichnung der Konten als Kundengelder, und strikte Trennung von den Eigenmitteln des EMI.
Mit der Einführung der MiCA-Verordnung (Markets in Crypto-Assets Regulation) wird dieser Rahmen für Krypto-Asset-Dienstleister weiter konkretisiert. MiCA verlangt von VASPs und Emittenten von E-Geld-Token unter anderem, dass Kundengelder segregiert und bei lizenzierten Institutionen verwahrt werden – ein Prinzip, das dem EMI-Safeguarding sehr ähnlich ist.
Für Unternehmen, die sowohl traditionelle Zahlungen als auch Krypto-Transaktionen abwickeln, wird die Wahl eines regulierten, MiCA-konformen Partners daher zunehmend wichtig. Die regulatorische Konvergenz zwischen EMI-Anforderungen und MiCA-Vorgaben schafft einen klaren, einheitlichen Standard für die Verwahrung von Kundengeldern in Europa.
Liechtenstein – obwohl kein EU-Mitglied – ist Teil des EWR und hat die E-Geld-Richtlinie vollständig in nationales Recht übernommen. Das bedeutet: Ein in Liechtenstein lizenziertes EMI unterliegt denselben Safeguarding-Pflichten wie ein EMI in Deutschland, Frankreich oder den Niederlanden. Zudem profitiert es vom EWR-Passporting, das es ermöglicht, Dienstleistungen in allen EU- und EWR-Staaten anzubieten, ohne separate Lizenzen einholen zu müssen.
Die Fragen, die Sie jedem Anbieter stellen sollten

Bevor Sie operative Gelder an eine Institution überweisen, die keine Bank ist, sollten Sie drei Fragen direkt stellen – und klare Antworten erwarten.
Erstens: Wo genau werden die Kundengelder gehalten, und bei welchen Institutionen? Ein seriöser EMI kann Ihnen genau sagen, bei welchen lizenzierten Kreditinstituten die segregierten Konten geführt werden. Wenn die Antwort vage bleibt oder auf 'Partner-Netzwerke' verweist, ohne konkrete Namen zu nennen, sollten Sie nachfragen.
Zweitens: Wie werden diese Konten bezeichnet und abgestimmt? Sind sie klar als Kundengelder gekennzeichnet? Wie oft erfolgt die Abstimmung? Welche Prozesse greifen, um sicherzustellen, dass die Trennung jederzeit eingehalten wird? Diese Fragen berühren den Kern des Safeguarding-Modells – und ein reguliertes EMI sollte in der Lage sein, sie ohne Umschweife zu beantworten.
Drittens: Was passiert mit Ihren Geldern, falls der Anbieter in finanzielle Schwierigkeiten gerät? Bei einem korrekt strukturierten Safeguarding-Modell liegen die Kundengelder ausserhalb der Insolvenzmasse. Sie sind nicht Teil der Vermögenswerte, auf die allgemeine Gläubiger Zugriff haben. Wenn ein Anbieter diese Frage nicht klar beantworten kann – oder ausweicht –, ist das ein Warnsignal.
Falls Sie als CFO oder Gründer evaluieren, wo Sie Ihre operative Liquidität halten, Kundenzahlungen empfangen oder mehrwährige Abrechnungen durchführen, lohnt es sich, diese Fragen nicht nur zu stellen, sondern auch die Antworten zu prüfen. Die Tantum Corporate Accounts sind genau um diese Art von Transparenz herum aufgebaut. Wir erklären Ihnen präzise, wie Ihre Gelder verwahrt werden, welche Schutzregelungen gelten und wie die Struktur zu Ihren geschäftlichen Anforderungen passt.
Das Safeguarding-Modell ist keine Marketingaussage – es ist eine aufsichtsrechtliche Verpflichtung, die für alle lizenzierten E-Geld-Institute in der EU und im EWR gilt. Für CFOs und Finanzverantwortliche, die verstehen möchten, wo ihr Geld tatsächlich liegt und welche Schutzregelungen greifen, ist dieses Verständnis zentral.
Wenn Sie Fragen zur Verwahrung Ihrer operativen Gelder haben oder prüfen möchten, wie ein reguliertes EMI in Ihre Treasury-Struktur passt, sprechen Sie mit unserem Team. Wir legen die Struktur offen – ohne Umschweife.
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